Partizipation

„Zeige mir und ich erinnere.
Lass es mich selbst tun und ich verstehe“

Konfuzius

Partizipation, die Beteiligung von Kindern, ist ein Grundrecht der Kinder. Verankert ist dies im Gesetz der UN-Kinderkonvention, im Kinder- und Jugendhilfegesetz und im Kinderbildungsgesetz NRW, welches die rechtlichen Bestimmungen eines Kindergartens bildet.
Ziel ist es, eine frühkindliche Basiskompetenz zu stärken. Diese Kompetenzen sind nicht sichtbar, aber dennoch unverzichtbar im täglichen Miteinander eines sozialen Gefüges.
Wir sind auf dem Weg, die Kinder immer mehr in die Entscheidungsprozesse ihren eigenen Körper betreffend, aber auch der Gruppe und den Kindergarten betreffend mit einzubinden.

Partizipation wird im Alltag z.B. erkennbar durch:

  • Abstimmung für die Getränkewunschwoche
  • Erarbeitung und Abstimmung von Fest- und Karnevalsthemen durch die Kinder
  • Entscheidungen des Kindergartenalltages mit den Kindern zusammen treffen
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